I. Geltungsbereich
1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Daniel Bornhäußer, Kindinger Straße 3, 76833 Siebeldingen, und dem Kunden über die Durchführung von Zaubershows. Entgegenstehende AGB des Kunden finden keine Anwendung.
2. Individuelle Abreden zwischen dem Kunden und Daniel Bornhäußer haben Vorrang vor diesen AGB.
II. Vertragsgegenstand/ Leistung
1. Daniel Bornhäußer bietet die Durchführung von Zaubershows gegen Zahlung einer Vergütung an. Zaubershows werden als virtuelle Zaubershows oder als Präsenzveranstaltungen durchgeführt. Inhalt und Umfang der Zaubershows ergeben sich aus dem Angebot von Daniel Bornhäußer.
2. Daniel Bornhäußer schuldet die Durchführung der Zaubershow zum vereinbarten Termin. Ein darüberhinausgehender Erfolg ist nicht geschuldet, insbesondere haftet Daniel Bornhäußer nicht für den Eintritt der vom Kunden mit der Durchführung der Zaubershow verfolgten Ziele.
III. Vertragsschluss
1. Verträge über Zaubershows kommen durch ein Angebot von Daniel Bornhäußer und der Annahme seitens des Kunden zustande. Über den Inhalt des geschlossenen Vertrages erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung von Daniel Bornhäußer.
2. Sofern ein konkreter Termin zur Durchführung der vereinbarten Zaubershow nicht direkt bei Vertragsschluss vereinbart wurde, werden die Vertragsparteien einen Termin innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Vertragsschluss abstimmen. Kommt innerhalb dieser Frist keine Terminvereinbarung zustande, sind beide Vertragsparteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Rücktritt muss in Textform erfolgen.
IV. Vergütung
1. Es gilt die vereinbarte Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Wurde eine Vergütung nicht explizit vereinbart, so ist der Kunde zur Zahlung der üblichen Vergütung verpflichtet.
2. Vereinbarte Vergütungen sind innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Zugang einer Rechnung zur Zahlung fällig.
3. Sofern eine Anzahlung vereinbart wird, ist Daniel Bornhäußer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Anzahlung nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Werktagen nach Vertragsschluss vom Kunden geleistet wird.
4. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem geschlossenen Vertrag und dem zugrundeliegenden Angebot.
V. Durchführung der Zaubershows/ zeitlicher Ablauf
1. Daniel Bornhäußer führt die Zaubershow auf Grundlage seines Repertoires an Kunststücken und Tricks durch. Die konkrete Gestaltung erfolgt im Rahmen seines künstlerischen Gestaltungsspielraums. Die Auswahl der Kunststücke erfolgt allein durch Daniel Bornhäußer nach eigenem Ermessen. Vorgaben des Kunden sind von diesem nur zu berücksichtigen, wenn diese bei Vertragsschluss ausdrücklich, wenigstens in Textform vereinbart werden.
2. Daniel Bornhäußer führt die Zaubershows grundsätzlich selbst aus. Bei kurzfristiger Krankheit oder sonstiger schuldloser Verhinderung ist Daniel Bornhäußer berechtigt, aber nicht verpflichtet, einen angemessenen Ersatz zu stellen. Ist ein solcher kurzfristig nicht verfügbar, wird die Zaubershow abgesagt und die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Vergütung entfällt. Eine bereits geleistete Anzahlung wird zurückgezahlt. Weitere Ansprüche des Kunden aufgrund der Absage bestehen nicht.
3. Einer Krankheit oder sonstigen Verhinderung steht es gleich, wenn Umstände vorliegen, die einen Auftritt von Daniel Bornhäußer zwar nicht unmöglich, aber unzumutbar machen (z.B. Erkrankung von Familienangehörigen des Künstlers).
4. Tag und Beginn (Uhrzeit) der Zaubershow werden mit Vertragsschluss oder Terminabsprache festgelegt. Der Kunde ist verpflichtet, Daniel Bornhäußer rechtzeiTg alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Zaubershow vorbereiten zu können. Der Kunde ist verpflichtet, am Tag der Zaubershow die geeigneten Vorkehrungen zu treffen, sodass das die Zaubershow pünktlich beginnen und ohne Verzögerung durchführt werden kann. Der Kunde hat Daniel Bornhäußer eine angemessene Vorbereitungszeit von wenigstens 1 Stunden einzuräumen und zu ermöglichen.
5. Bei einer vom Kunden zu vertretenden Verzögerung des Beginns oder bei einer Unterbrechung der Zaubershow, ist Daniel Bornhäußer nicht verpflichtet, über das geplante Terminende hinaus tätig zu werden. Der Vergütungsanspruch bleibt auch im Fall einer vom Kunden zu vertretenden Verkürzung der Zaubershow in voller Höhe bestehen.
6. Wird die für die Durchführung der Zaubershow vorgesehene Zeit aus Gründen, die Daniel Bornhäußer nicht zu vertreten hat, überschritten, so ist dieser berechtigt, eine zusätzliche Vergütung zu verlangen. Die zusätzliche Vergütung bemisst sich nach dem zusätzlichen Zeitaufwand im Verhältnis zur Dauer der geplanten Zaubershow.
VI. Stornierung/ Undurchführbarkeit
1. Daniel Bornhäußer gewährt dem Kunden das Recht, eine gebuchte Veranstaltung gegen Zahlung einer Entschädigungspauschale zu stornieren. Diese beträgt
(a) 15 % der Vergütung bei Stornierung bis 30 Tage vor der Veranstaltung
(b) 25 % der Vergütung bei Stornierung bis 10 Tage vor der Veranstaltung
(c) 50% der Vergütung bei einer Stornierung später als 10 Tage vor der Veranstaltung
2. Dem Kunden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe entstanden ist.
3. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine Terminverschiebung. Terminverschiebungen erfolgen ausschließlich aus Kulanz. Die Bestätigung der Verschiebung hat in Texform zu erfolgen.
VII. Gewährleistung und Haftung
1. Daniel Bornhäußer erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter Erfolg wird dabei nicht geschuldet.
2. Daniel Bornhäußer haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von dem Auftragnehmer, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftgesetzt umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Auftragsnehmer, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3. Der Auftragsnehmer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (sog. Kardinalspflichten). Er haftet jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
4. Eine weitergehende Haftung des Auftragsnehmer ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Auftragsnehmer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
VIII. Teilnehmer/ Zuschauer
1. Der Kunde ist berechtigt, Teilnehmer und Zuschauer zu den Zaubershows nach eigenem Ermessen einzuladen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass Eingeladene den Ablauf nicht stören. Der Kunde ist verpflichtet, Daniel Bornhäußer die Anzahl der eingeladenen Personen vor Beginn der Zaubershow mitzuteilen. Eine Begrenzung der Teilnehmerzahl kann im Vertrag festgelegt werden.
2. Eine Aufzeichnung der Zaubershows durch den Kunden oder durch Teilnehmer ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Daniel Bornhäußer erlaubt.
3. Im Rahmen von interaktiven Kunststücken ist Daniel Bornhäußer berechtigt, Teilnehmer zur Mitwirkung aufzufordern.
4. Teilnehmer, welche die Zaubershow stören, können zur Unterlassung aufgefordert und bei Zuwiderhandlung von der jeweiligen Show ausgeschlossen werden.
IX. Bildmaterial
1. Daniel Bornhäußer ist berechTgt, mit Einwilligung des Kunden und der Teilnehmer erstellte Bild- oder Videoaufnahmen einer Zaubershow auf seiner Webseite, in sozialen Medien und sonsTgen Werbeträgern zu veröffentlichen.
2. Daniel Bornhäußer wird vorab die entsprechende Einwilligung einholen. Der Kunde bzw. die Teilnehmer sind jederzeit berechtigt, ihre Einwilligung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle eines Widerrufs ist Daniel Bornhäußer verpflichtet, das Bildmaterial von seiner Webseite bzw. aus sozialen Medien zu löschen. Die Verwendung von bereits gedruckten Werbeträgern bleibt weiterhin gestattet.
3. Daniel Bornhäußer ist berechtigt, den Kunden einschließlich seines Logos als Referenz in seinen Werbematerialien zu benennen, außer dies wird zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich ausgeschlossen.
X. Schlussbestimmung
1. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag wurden nicht getroffen. Spätere Änderungen, Erweiterungen oder Einschränkungen des geschlossenen Vertrages werden nur wirksam, wenn sie von beiden Vertragsparteien in Textform bestätigt werden. Für Textform ist eine Erklärung per E-Mail ausreichend.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist deutsch.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Daniel Bornhäußer, soweit der Kunde ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.
AGB für Zaubershows Daniel Bornhäußer vom 23.08.2022